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   OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - I-24 W 2/10   

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OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - I-24 W 2/10 (https://dejure.org/2010,11885)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2010 - I-24 W 2/10 (https://dejure.org/2010,11885)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - I-24 W 2/10 (https://dejure.org/2010,11885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 W 7/06

    Anerkennung eines dänischen Versäumnisurteils hinsichtlich einer Honorarforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    a) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11. September 2008 den Wert nur für das Beschwerdeverfahren I-24 W 7/06 festgesetzt.

    b) Fehlerhaft sind die Anrechnungsvorschriften (§§ 21 Abs. 1, 15 Abs. 2 S. 1 RVG in Verbindung mit RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 6) jedoch auch auf das dritte Beschwerdeverfahren vor dem erkennenden Senat (I-24 W 7/06) angewendet worden.

    Das Beschwerdeverfahren vor dem erkennenden Senat (I-24 W 7/06) begann mit Eingang der Akten vom Bundesgerichtshof am 13. Januar 2006.

    g) Verfahren I-24 W 7/06 Oberlandesgericht (Wert. Bis 9.000).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof (IX ZB 43/03 - WM 2004, 1391) diese Entscheidung mit Beschluss vom 6. Mai 2004 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Hier kommt nämlich eine Abänderung der Wertfestsetzung für das erste Rechtsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof (IX ZB 43/03) schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Änderungsbefugnis nur hinsichtlich eigener Festsetzungen oder derjenigen der nachgeordneten Instanz besteht.

    d) Verfahren IX ZB 43/03 Bundesgerichtshof (Wert. 7.000).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 3 W 174/04

    Verstoß gegen den ordre public wegen eines prozessbetrügerischen Vortrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Mit weiterem Beschluss vom 5. November 2004 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-3 W 174/04) das Rechtsmittel der Antragsgegnerin erneut zurückgewiesen.

    a) Richtig ist die Anrechnung der Prozessgebühr des Beschwerdeverfahrens 3 W 343/02 auf die gleichartige Gebühr des Beschwerdeverfahrens I-3 W 174/04.

    e) Verfahren I-3 W 174/04 Oberlandesgericht (Wert. 7.000).

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Säumnisentscheidung; Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Auf die (zweite) Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof auch diese Entscheidung mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 (IX ZB 276/04 - AnwBl 2006, 214) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an den erkennenden Senat zurückverwiesen.

    f) Verfahren IX ZB 276/04 Bundesgerichtshof (Wert. 8.434,70).

  • OLG München, 12.05.2006 - 11 W 1378/06

    Erstattung einer zweiten Verfahrensgebühr im zivilgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Die Anrechnungsbestimmung des RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 6 ist nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG gegeben sind (OLG München FamRZ 2006, 1561 = AGS 2006, 369 = AnwBl 2006, 588; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 15 RVG, Rn. 97; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., Vorbem. 3, Rn. 98; Schneider/Wolf/Onderka, RVG, 4. Aufl., § 15 Rn. 276 und RVG-VV Vorbem. 3, Rn. 280).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Die Rechtslage ist vergleichbar mit derjenigen im Beschlussverfahren nach § 522 ZPO, in dem eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3202 nicht anfällt (BGH NJW 2007, 2644 m.w.N.; ferner zu RVG-VV Nr. 3506 BGH NJW 2007, 1461).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06

    Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Die Rechtslage ist vergleichbar mit derjenigen im Beschlussverfahren nach § 522 ZPO, in dem eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3202 nicht anfällt (BGH NJW 2007, 2644 m.w.N.; ferner zu RVG-VV Nr. 3506 BGH NJW 2007, 1461).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 5 W 28/05

    Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    der Zustellung des Senatsbeschlusses (§§ ZPO § 574) Rechtskraft eingetreten (vgl. OLG Düsseldorf NJOZ 2006, 155).
  • OLG Hamm, 21.08.1986 - 15 W 292/84

    Zulässigkeit einer Nachforderung von Kosten wegen unrichtigen Ansatzes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
    Jede Instanz setzt den Wert für sich endgültig fest (BGH Rpfleger 1987, 38; Hartmann Kostengesetze 38. Aufl., GKG § 63 Rn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12

    Vergütungsfestsetzung für anwaltlichen Verfahrensbeistand: Vergütung nach

    Deshalb kann, soweit sich aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (aaO) weiter ergibt, dass mit der Einführung der Fallpauschale eine Annäherung der Vergütung des Verfahrensbeistands an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte bewirkt werden soll, dahinstehen, ob - wie von dem Verfahrensbeistand thematisiert - § 21 Abs. 1RVG mit den sich hieraus ergebenden Folgefragen wie die Anrechnung bereits verdienter Gebühren gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 6 VV-RVG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2010, I-24 W 2/10, m.w.N.) heranzuziehen ist.
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 25 W 245/12

    Abgrenzung einer Fortsetzung der anwaltlichen Tätigkeit in einer Angelegenheit

    Für die Frage der analogen Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG bei einer Aufhebung und Zurückverweisung im Hinblick auf die Anrechnung der Verfahrensgebühr stellt die Rechtsprechung nicht darauf ab, ob der Verfahrensbevollmächtigte auch das Berufungsverfahren geführt hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2009, AZ: 10 W 150/08, Tz. 4, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010, AZ: 24 W 2/10, Tz. 30).
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